Continental ergänzt die TKC70 Reihe um eine Hinterreifenvariante, dem TKC 70 ROCKS.
Wie der Großteil der Conti-Radialreifen soll auch der Rocks im hessischen Korbach gefertigt werden und verspricht eine hohe Qualität.
Mit dem Rocks will Conti Kunden ansprechen, die aufgrund des durchgehenden Mittelstegs am normalen TKC 70, im Gelände Traktionsprobleme haben, denen aber der TKC 80 für die Straße etwas zu grob ist.
Am Vorderrad gibt es keine Veränderungen oder eine Rocks-Variante.
Conti-Marketing:
MEHR AUSWAHL FÜR DEIN BIKE: Erstmalig kann ein TKC 70 Vorderrad mit zwei verschiedenen Hinterrad-Profilen kombiniert werden
GRIP + HANDLING: mehr Traktion im Gelände mit der gewohnt hervorragenden Straßen-Performance eines TKC 70
LEISE: angenehm leiser Reifen dank ausgeklügelter Stollenanordnung
HANDMADE IN GERMANY: Radialreifen aus Korbach für den Reiseenduro-FahrerAdventure-Reifen mit Off-Road Performance zwischen TKC 70 und TKC 80 Darf ich den M&S-Reifen trotz geringerem Speedindex auch nutzen?Ab 01.06.2017 gilt eine Veränderung des §36.1 StVZO.
Diese untersagt die Nutzung von Reifen, wenn der Speedindex des Reifens kleiner dem Speedindex des Fahrzeuges ist.
Ausnahme wäre möglich, wenn der Reifen eine moderne M&S Kennung besitzt, basierend auf der Prüfung des Schneeflockensymboles.
Diese "Schneeflocken-M&S-Prüfung" ist für Motorradreifen nicht vorgesehen, von daher ist die Nutzung von nur (M&S) gekennzeichneten Reifen mit niedrigerem Speedindex grundsätzlich untersagt.
Jedoch sticht EU-Recht nationale Regelungen: Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), ist es weiterhin möglich M+S gekennzeichnete Reifen zu verwenden.
Grobstollige Enduroreifen, deren Geschwindigkeitsbereich unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, können unter folgenden Voraussetzungen weiterhin verwendet werden:
1. das Fahrzeug besitzt eine europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis)
2. die Reifen müssen M+S gekennzeichnet sein
3. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen muss im Blickfeld des Fahrers angegeben werden
Die Grundlage hierfür ist nach Expertenmeinung:
· Richtlinie 97/24/EG Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
· Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013
· Rechtsakt VO (EU) Nr. 3/2014 Anhang XV Punkt 4.2.2
Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit nationaler (länderspezifischer) ABE (Typzulassung):
Für Fahrzeuge mit nationaler Homologation (ohne europäische Typzulassung, EU-Betriebserlaubnis beispielsweise Import-Fahrzeuge) sind seit 01.01.2018 keine M+S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsbereich als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zulässig.
Es gilt aber eine Übergangsregelung welche besagt, dass derartige M+S Reifen, sofern vor dem 31.12.2017 produziert (DOT XX17), noch bis zum 01.10.2024 verbaut werden dürfen.