18.01.2019

Wichtige Information


Jahrelang ist der TÜV-Nord gegen die Möglichkeit, mittels Reifenfreigabe oder Reifenempfehlung, eine andere als die in den Fahrzeugpapieren vermerkte Reifengröße zu benutzen, angegangen.

Aktuell hat es den Anschein, er ist hier einen Schritt weitergekommen.

Nächste Woche findet nochmals eine Sitzung der Fachausschüsse statt, wir hoffen dann diesbezüglich weitere, verbindliche Aussagen zu bekommen.

Aus Haftungsgründen weisen wir aber bereits jetzt darauf hin:

Bitte kaufen Sie, bis zur Klärung der Angelegenheit nur die Reifengrößen-Kombinationen, die in Ihren COC / ECE Papieren eingetragen sind.

Andernfalls laufen Sie Gefahr, bei der nächsten Hauptuntersuchung, trotz vorliegender Freigabebescheinigung des Reifenherstellers, durch die Prüforgane des TÜV kein Abnahme/Plakette zu bekommen.


Besonders betroffen sind die Motorräder die folgende Alternativgrößen mittels Freigabebescheinigung ausgewiesen haben:

190/55R17  statt 190/50R17
180/55R17 statt 170/60R17
180/60R17 statt 180/55R17

Besonders erfreulich ist, daß der TÜV sich wohl bereit erklärt, anhand der erstellten und durch den TÜV selber umstrittenen Freigabebescheinigung, zukünftig gegen ein kleines Zusatzentgelt, die Dienstleistung zu erbringen, diese Alternativgröße als zulässig einzutragen.
(Achtung, dieser Satz könnte Ironie enthalten)

TÜV-Alternativen für Hauptuntersuchung §29 StVZO
KÜS, GTÜ, DEKRA